Ein wichtiger Etappensieg geht an die Google-Tochter YouTube. Die Klage von Viacom (MTV, Paramount usw.) wurde abgewiesen.
Gemäss Digital Millennium Copyright Act hat sich Google YouTube also richtig verhalten. „Ein Inhalteanbieter darf so lange nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer belangt werden, wie er mit den Rechteinhabern zusammenarbeitet und problematisches Material rasch entfernt.“

MTV hatte geklagt, weil Nutzer Videoclips von MTV online stellen. Vielleicht sollte sich MTV mal überlegen, ob sie aus ihren Sender nicht wieder ein Musiksender machen wollen, statt idiotische Teenager Datingshows zu zeigen? Dann würde man die Clips auch auf MTV anschauen. Immer wenn ich MTV einschalte, lauft dort irgendetwas, aber meist keine Musik.

Viacom hat angekündigt, in die Berufung zu gehen. Hoffentlich sind die nächsten Richter genau so vernünftig wie der New Yorker Richter hier mit diesem Entscheid.

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