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Das kriminologische Institut der Universität Lausanne hat die rechtsmedizinischen Daten zu Suiziden in der ganzen Schweiz der letzten 20 Jahre ausgewertet. Darunter sind 343 Fälle von Schusswaffen-Suiziden. In 196 Fällen (58 Prozent) konnten die Rechtsmediziner den Waffentyp genau identifizieren. 105 der Verstorbenen hatten sich nachweislich mit einer Armeewaffe getötet – das ist ein Anteil von 30,6 Prozent. Bei den verbleibenden 42 Prozent der Waffen konnten die Forensiker nicht mit Sicherheit feststellen, ob es sich um eine Armeewaffe handelt.

Diese Zahlen aus der Datenbank des kriminologischen Instituts der Universität Lausanne sind die zuverlässigsten Angaben, die es zum Thema gibt.

Die fünf Studien, auf die sich der Verfasser des BAG-Faktenblatts beruft – darunter eine von Martin Killias aus dem Jahr 2006 – beschränken sich auf bestimmte Kantonsgebiete und stellen darum einen von den Lausanner Daten abweichenden Anteil von Armeewaffen an Schusswaffensuiziden von zwischen 42 und 68 Prozent fest.

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