Ein Achtzeiler im Blick am Abend verwirrte mich völlig:
„Sexueller Missbrauch von Kindern soll unverjährbar sein, wenn das Opfer jünger als 10 Jahre ist. So will der Bundesrat die Unverjährbarkeits-Initiative umsetzen.“
Sorry, aber warum soll denn ein Missbrauch eines 10 Jährigen verjährbar sein, der eines 9 Jährigen, unverjährbar?
Gemäss dem Text der Initiative sollen Sexualdelikte an Opfern «vor der Pubertät» unverjährbar sein. Der Bundesrat meint Gestützt auf die wissenschaftliche Literatur dass als vorpubertäres Kind eines unter zehn Jahren zu gelten hat dies auch in Anlehnung an die Altersgrenze für die Strafmündigkeit.
Hey sorry lieber Bundesrat, aber was hat die Strafmündigkeit des Opfers damit zu tun?
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