Offenbar ist Ende 2006 eine Rechnung über CHF 30.- an die Orange SA bei mir untergegangen. Orange fackelt da offenbar nicht lange (Rechnung ist vom 04.11.2006) und halste mir die Intrum Justitia auf.
Nebst dem geschuldeten Betrag versucht nun die Intrum Justitia noch Geld zu erschwindeln und verlangt Gebühren wie auch Verzugsschaden von mir. Aber Irrtum liebe Intrum Justitia. Ein Inkassobüro darf nämlich nebst dem geschuldeten Betrag mit Zinsen, weder eine Honorarnote noch sonstige Kosten geltend machen. Auch der so genannte Verzugsschaden, kann nur gefordert werden wenn ein solcher auch wirklich verursacht wurde und muss entsprechend nachgewiesen werden.
Ein Verzugsschaden ist aber in den aller wenigsten Fällen vorhanden.
Auf der Site www.schuldenhotline.ch kann man das alles nachlesen. Ein wirklich sehr informative Site die einem hilft nicht auch noch betrügerische Forderungen nachzukommen.

» Schuldenhotline